Teichordnung Heberbaude
Mit dem Erwerb einer Angelkarte werden die Teichordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
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Das Betreten der Anlage und das Belegen eines Angelplatzes ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten gestattet. Die jeweiligen Sommer- und Winterzeiten sind zu beachten.
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Es darf mit maximal zwei Ruten pro Person geangelt werden. Diese sind nicht übertragbar. Weitere Ruten müssen vom Wasser abgewandt stehen.
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Jeder Angler muss gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 TierSchG i. V. m. § 4 Abs. 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) über die notwendige Sachkunde zum Töten von Fischen verfügen. Der Fischereischein (Angelschein) dient als Nachweis. Dieser ist beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen dem Teichpersonal vorzuzeigen.
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Personen ohne Sachkunde dürfen nur angeln, wenn sie durchgängig von einer sachkundigen Person begleitet werden.
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Die gelöste Angelkarte gilt nur für einen Teich. Wer den Teich wechseln möchte, muss für den neuen Teich eine separate Angelkarte an der Hütte erwerben.
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Geangelte Fische sind ausschließlich mit einem Unterfangkescher zu landen.
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Fische sind unverzüglich nach dem Fang ordnungsgemäß zu betäuben und zu töten.
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Eine Lebendhälterung gefangener Fische ist grundsätzlich verboten.
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Anfüttern, insbesondere mit Maden, Forelli oder ähnlichem, ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Teichverbot.
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Es darf nur mit Einzelhaken geangelt werden. Zwillinge und Drillinge sind verboten.
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Reißen (Querhaken) sowie das unerlaubte Keschern sind verboten und führen ebenfalls zum Teichverbot.
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Alle Karpfen sind schonend abzuhaken und wieder zurückzusetzen, da sie zur natürlichen Reinigung des Teiches beitragen. Bei Missachtung wird eine Strafe von 15 € pro Kilogramm Fisch erhoben. Der Fisch wird eingezogen und das Angeln ist für den restlichen Tag untersagt. Die Anlage ist zu verlassen.
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Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Kleinabfall kann in den Dosen an jedem Angelplatz entsorgt werden. Angelschnur, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur.
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Das Ausnehmen der Fische am Teich ist streng verboten. Für diesen Zweck steht – gegen eine Nutzungsgebühr – unser Schlachtplatz zur Verfügung.
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Baden oder das Betreten des Gewässers ist strengstens untersagt.
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Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln.
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Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr muss eine eigene Angelkarte gelöst werden. Vorher dürfen Kinder und Jugendliche gegen eine Gebühr von 5 € eine Rute auf die Karte des Erwachsenen hinzubuchen (als 3. Rute). Dies muss vor Angelbeginn (morgens oder mittags) angemeldet werden.
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z. B. „Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle oder Schäden wird keine Haftung übernommen.“
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Verhalten gegenüber anderen Gästen: z. B. „Rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen Anglern führt zum Platzverweis.“
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Kontrolle / Konsequenzen: z. B. „Zuwiderhandlungen gegen die Teichordnung können mit Platzverweis, Teichverbot oder Strafgebühren geahndet werden.“