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Teichordnung Heberbaude

Mit dem Erwerb einer Angelkarte werden die Teichordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
 

  1. Das Betreten der Anlage und das Belegen eines Angelplatzes ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten gestattet. Die jeweiligen Sommer- und Winterzeiten sind zu beachten.
     

  2. Es darf mit maximal zwei Ruten pro Person geangelt werden. Diese sind nicht übertragbar. Weitere Ruten müssen vom Wasser abgewandt stehen.
     

  3. Jeder Angler muss gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 TierSchG i. V. m. § 4 Abs. 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) über die notwendige Sachkunde zum Töten von Fischen verfügen. Der Fischereischein (Angelschein) dient als Nachweis. Dieser ist beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen dem Teichpersonal vorzuzeigen.
     

  4. Personen ohne Sachkunde dürfen nur angeln, wenn sie durchgängig von einer sachkundigen Person begleitet werden.
     

  5. Die gelöste Angelkarte gilt nur für einen Teich. Wer den Teich wechseln möchte, muss für den neuen Teich eine separate Angelkarte an der Hütte erwerben.
     

  6. Geangelte Fische sind ausschließlich mit einem Unterfangkescher zu landen.
     

  7. Fische sind unverzüglich nach dem Fang ordnungsgemäß zu betäuben und zu töten.
     

  8. Eine Lebendhälterung gefangener Fische ist grundsätzlich verboten.
     

  9. Anfüttern, insbesondere mit Maden, Forelli oder ähnlichem, ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Teichverbot.
     

  10. Es darf nur mit Einzelhaken geangelt werden. Zwillinge und Drillinge sind verboten.
     

  11. Reißen (Querhaken) sowie das unerlaubte Keschern sind verboten und führen ebenfalls zum Teichverbot.
     

  12. Alle Karpfen sind schonend abzuhaken und wieder zurückzusetzen, da sie zur natürlichen Reinigung des Teiches beitragen. Bei Missachtung wird eine Strafe von 15 € pro Kilogramm Fisch erhoben. Der Fisch wird eingezogen und das Angeln ist für den restlichen Tag untersagt. Die Anlage ist zu verlassen.
     

  13. Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Kleinabfall kann in den Dosen an jedem Angelplatz entsorgt werden. Angelschnur, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur.
     

  14. Das Ausnehmen der Fische am Teich ist streng verboten. Für diesen Zweck steht – gegen eine Nutzungsgebühr – unser Schlachtplatz zur Verfügung.
     

  15. Baden oder das Betreten des Gewässers ist strengstens untersagt.
     

  16. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln.
     

  17. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr muss eine eigene Angelkarte gelöst werden. Vorher dürfen Kinder und Jugendliche gegen eine Gebühr von 5 € eine Rute auf die Karte des Erwachsenen hinzubuchen (als 3. Rute). Dies muss vor Angelbeginn (morgens oder mittags) angemeldet werden.
     

  18. z. B. „Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle oder Schäden wird keine Haftung übernommen.“
     

  19. Verhalten gegenüber anderen Gästen: z. B. „Rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen Anglern führt zum Platzverweis.“
     

  20. Kontrolle / Konsequenzen: z. B. „Zuwiderhandlungen gegen die Teichordnung können mit Platzverweis, Teichverbot oder Strafgebühren geahndet werden.“

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